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Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier, widmet sich, gestützt
auf seine gesammelte Expertise während seiner langjährigen Tätigkeit als
Syndikus großer privater Kliniken-Unternehmen in erster Linie der
rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung von Gesundheitseinrichtungen,
in erster Linie den Krankenhäusern und Gesundheitszentren, aber auch den Alten-
und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsnetzwerken, Reha-Kliniken und
Ärzten. Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier berät und vertritt dabei in den
klassischen Gebieten von Gesundheitsrecht und Medizinrecht:
Krankenhausrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht, Arnzeimittelrecht
und Medizinprodukterecht einschließlich der jeweils betroffenen
öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und
arbeitsrechtlichen sowie in gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte.
Anwalt Dr. Uwe Thier und seine Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thier mit Sitz in
Bremen ist seit vielen Jahren im Bereich des Gesundheitsrechts und des
Medizinrechts tätig. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thier
ist umgezogen. Sie finden die Anwaltskanzlei Dr. Thier ab sofort am
Schwachhauser Ring 128, 28209 Bremen. Eine Anfahrtsbeschreibung zur
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thier entnehmen Sie bitte unserer Kontakt-Seite.
Sie können sich die Anwaltskanzlei Dr. Uwe Thier auch in map24 anzeigen
lassen. Weitere Informationen zum von Anwalt Dr. Thier geführten
Gerichtsverfahren im Bereich "Aktuelles". Anwalt Dr. Thier (Foto).
Schwachhauser Ring 128, 28209 Bremen
Anwalt Dr. Uwe Thier promovierte 1989 mit dem Thema "Das Recht des
EG-Arzneimittelmarktes und des freien Warenverkehrs" und gründete 1997 seine
eigene Rechtsanwaltskanzlei, die Anwaltskanzlei Dr. Uwe Thier mit Sitz in
Bremen.
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Rechtsanwaltskanzlei Dr.Thier: Gegründet 1997 in Bremen von Rechtsanwalt
Dr. jur. Uwe Thier. Gern nehmen wir auch Ihre Vertretung wahr, bieten Ihnen
Rechtsberatung, Beratungsverträge und Rechtsgutachten oder prozessieren für
Sie vor Gericht. Unsere Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten
vorwiegend aus dem Gesundheitssektor, aber auch in den Bereichen
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Informieren Sie
sich auf unseren "Aktuell"-Seiten über aktuelle Rechtsprechung, Prozesse,
Verfahren, Urteile und Gesetzgebung sowie über Kommentare, Publikationen
und Vorträge/Seminare unserer Anwaltskanzlei und unserer Rechtsanwälte.
Weitere Informationen zum Stichwort Recht bis Prozeß in unseren
Schwerpunkten Gesundheitsrecht, bzw. Medizinrecht und insbesondere
Krankenhausrecht, Rehabilitationsrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht
und Arzneimittelrecht sowie Schiedsgericht, Schiedsrichter oder den
Bereichen Gesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie steuerrechtliche
Beratung, Steuerstrafrecht, Gemeinnützigkeit von Krankenhäuser und anderen
Einrichtungen des Gesundheitswesens, Chefarztvertragsrecht oder
Arbeitsverträge allgemein u.v.m. entnehmen Sie bitte unseren Seiten oder
nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Anwalt Thier, Dr. Uwe: "Was bringt das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Neues für Krankenhäuser?", in: das
Krankenhaus.
Das OVG Lüneburg hat in einem von
der Anwaltskanzlei Dr. Thier betreuten Verfahren entschieden, daß Erlöse aus
Krankenhausleistungen, die ein Plankrankenhaus außerhalb des
Versorgungsauftrages erbringt, nicht in die Mehrerlösausgleichsberechnung
gem. § 12 Abs. 4 BPflV einzubeziehen sind. "Mit diesem Urteil hat das Gericht
die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben", so Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier,
dessen Anwaltskanzlei das Verfahren betreute.
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